Jetzt handeln: 100.000 € Bußgeld bei Verstoß gegen neue Barrierefreiheitspflicht
Warum jetzt? Gesetzliche Hintergründe und Stichtag
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG, am 28. Juni 2025 gilt erstmals für viele privatwirtschaftliche Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit. Nach dem BFSG gelten die Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte B2C-Produkte und Dienstleistungen, die auch nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder angeboten werden.
Zu den Produkten, die seit Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen, gehören beispielsweise:
- Computer,
- Tablets,
- Mobiltelefone,
- internetfähige Fernseher,
- E-Book-Reader,
- Geldautomaten,
- Ticketautomaten.
Anbieter folgender Dienstleistungen sind ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten:
- E-Books,
- elektronischer Geschäftsverkehr,
- Bankdienstleistungen für Verbraucher,
- Telefon- und Messengerdienste,
- Personenbeförderung,
- Mobil-Apps für den überregionalen Verkehr.
Besonders relevant ist der Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Darunter fallen nicht nur Online-Shops, sondern auch geschäftliche Transaktionen wie Terminbuchungen, Kundenportale oder die digitale Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act, kurz EAA, in deutsches Recht um. Die technischen Anforderungen orientieren sich unter anderem an den WCAG-2.1-AA-Standards und der europäischen Norm EN 301 549.
Die vier grundlegenden Prinzipien der WCAG 2.1
Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Nutzer sie wahrnehmen können – unabhängig davon, ob visuelle, auditive oder andere Einschränkungen bestehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Alternativtexte für Bilder,
- Untertitel für Videos,
- ausreichend starke Farbkontraste,
- klar erkennbare Inhalte und Bedienelemente.
Bedienbarkeit
Eure Website muss für alle Nutzer bedienbar sein.
Das bedeutet unter anderem, dass:
- alle wesentlichen Funktionen mit der Tastatur nutzbar sind,
- die Navigation nachvollziehbar aufgebaut ist,
- Nutzer ausreichend Zeit für Interaktionen erhalten,
- bewegte Inhalte pausiert oder gestoppt werden können.
Verständlichkeit
Informationen und Benutzeroberflächen müssen verständlich gestaltet sein.
Dazu gehören:
- eine klare und möglichst einfache Sprache,
- eine konsistente Navigation,
- verständliche Beschriftungen,
- nachvollziehbare Formulare,
- die Vermeidung unerwarteter Kontextänderungen.
Robustheit
Inhalte müssen technisch so umgesetzt sein, dass sie mit verschiedenen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sind.
Dazu gehört insbesondere die Nutzung mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.
Was müsst ihr konkret tun?
Eure Website WCAG-konform gestalten
Ihr solltet sicherstellen, dass:
- Texte gut lesbar sind,
- Bilder über geeignete Alternativtexte verfügen,
- die Navigation systematisch aufgebaut ist,
- alle wesentlichen Funktionen per Tastatur bedienbar sind,
- Farbkontraste ausreichend stark sind,
- Formulare verständlich beschriftet sind,
- Videos bei Bedarf mit Untertiteln versehen werden.
Feedbackmechanismus und Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen
Je nach Anwendungsbereich müsst ihr eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Möglichkeit zur Rückmeldung bereitstellen. Nutzer sollen euch darüber informieren können, wenn sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können.
Neue Inhalte direkt barrierefrei erstellen
Neue Inhalte und Funktionen sollten seit dem 28. Juni 2025 von Beginn an barrierefrei umgesetzt werden. Für bestimmte bestehende Produkte, Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse können Übergangsregelungen gelten. Ihr solltet daher individuell prüfen, welche Fristen für euer Angebot relevant sind.
Mögliche Ausnahmen prüfen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, können unter bestimmten Voraussetzungen vom BFSG ausgenommen sein.
Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen mit:
- weniger als zehn Mitarbeitern und
- einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Auch eine unverhältnismäßige Belastung oder eine grundlegende Veränderung eines Produkts oder einer Dienstleistung kann unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch nicht automatisch. Ihr solltet die Voraussetzungen sorgfältig prüfen und nachvollziehbar dokumentieren.
Risiken bei Nichteinhaltung
Wenn ihr die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, können verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.
Dazu gehören:
- behördliche Aufforderungen zur Nachbesserung,
- Abmahnungen,
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro,
- wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen,
- Beschwerden durch Verbraucher oder Verbände,
- Einschränkungen oder Verbote für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
Stellt eine Marktüberwachungsbehörde fest, dass euer digitaler Auftritt nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie euch zunächst zur Anpassung auffordern. Ignoriert ihr diese Aufforderungen oder setzt ihr erforderliche Maßnahmen nicht um, können weitere Sanktionen folgen. Im schlimmsten Fall kann das Angebot bestimmter Produkte oder Dienstleistungen eingeschränkt oder untersagt werden.
Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist
Gesetzliche Anforderungen erfüllen
Mit einer barrierefreien Gestaltung erfüllt ihr die Anforderungen europäischer Richtlinien und nationaler Gesetze.
Mehr Kunden erreichen
Barrierefreie Angebote können von mehr Menschen genutzt werden, darunter:
- Menschen mit Behinderungen,
- ältere Menschen,
- Personen mit vorübergehenden Einschränkungen,
- Nutzer mit mobilen oder technischen Einschränkungen.
Die Nutzererfahrung verbessern
Eine klare Struktur, verständliche Navigation und gut lesbare Inhalte verbessern die Nutzung für alle. Auch Suchmaschinen können von einer sauberen technischen Struktur, verständlichen Überschriften und Alternativtexten profitieren.
Image und Reputation stärken
Digitale Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Ihr macht deutlich, dass eure Angebote möglichst vielen Menschen offenstehen sollen.
Erste Schritte für euer Unternehmen
Einen ersten Audit durchführen
Nutzt Prüf- und Crawling-Tools wie:
- WAVE,
- Axe,
- den BITV-Test.
Automatisierte Tools können euch erste Hinweise liefern. Sie ersetzen jedoch keine vollständige manuelle Prüfung.
Mängel erfassen
Erstellt eine strukturierte Liste der bestehenden Barrieren. Dazu können gehören:
- fehlende Alternativtexte,
- unzureichende Farbkontraste,
- nicht bedienbare Navigationselemente,
- unverständliche Formulare,
- fehlende Überschriftenstrukturen,
- nicht beschriftete Schaltflächen.
Maßnahmen priorisieren und umsetzen
Beginnt mit den Bereichen, die für eure Nutzer besonders wichtig sind:
- Hauptnavigation,
- Kontakt- und Bestellformulare,
- Terminbuchungen,
- Kundenportale,
- zentrale Bilder und Inhalte,
- Bezahl- und Abschlussprozesse.
Dokumentation und Feedback ermöglichen
Erstellt eine Erklärung zur Barrierefreiheit und bietet euren Nutzern eine Möglichkeit, Barrieren zu melden.
Dokumentiert außerdem:
- welche Prüfungen durchgeführt wurden,
- welche Mängel festgestellt wurden,
- welche Maßnahmen umgesetzt wurden,
- welche weiteren Anpassungen geplant sind.
Barrierefreiheit kontinuierlich prüfen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Funktionen und technische Änderungen sollten regelmäßig geprüft werden. Legt deshalb feste Zuständigkeiten und wiederkehrende Kontrollprozesse fest.
Fazit
Für Websites und digitale Angebote öffentlicher Stellen bestehen bereits seit längerer Zeit Anforderungen zur Barrierefreiheit, unter anderem durch die BITV 2.0. Für bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen gilt die Pflicht seit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025. Welche Unternehmen und Angebote konkret betroffen sind, ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Zwar nennt das BFSG bestimmte Produkte und Dienstleistungen, im Einzelfall bleiben jedoch Abgrenzungs- und Auslegungsfragen. Wichtige Voraussetzungen, Ausnahmen und Übergangsregelungen ergeben sich teilweise erst aus den ergänzenden Vorschriften. Digitale Barrierefreiheit ist daher kein kurzfristiger Techniktrend mehr. Sie ist gesetzliche Realität und zunehmend auch eine Erwartung des Marktes. Wenn ihr jetzt aktiv werdet, könnt ihr euer Unternehmen rechtlich besser absichern, neue Zielgruppen erreichen und gleichzeitig Inklusion und digitales Miteinander fördern.
Lasst uns über eure Anforderungen sprechen.
Avallon ist euer zentraler Ansprechpartner für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Die Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Unternehmen innerhalb unserer Gruppe. Jedes mit klarem fachlichem Fokus und operativer Expertise.